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Eine Person in Geschäftskleidung signiert ein digitales Dokument mit einem elektronischen Stift auf einem transparenten Bildschirm. Im Hintergrund ist ein Laptop zu sehen, und neben der Signatur erscheinen Diagramme und Datenvisualisierungen.

ZertES und eIDAS: Digitale Signaturen in der Schweiz und der EU

Papierkram war gestern – doch wie bleiben digitale Signaturen rechtssicher? Digitale Signaturen gewinnen zunehmend an Bedeutung, da Unternehmen ihre Prozesse effizienter und nachhaltiger gestalten wollen. Aber wie sicher sind digitale Unterschriften? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für ihre rechtliche Gültigkeit. In der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) bestimmen die beiden Regelwerke ZertES und eIDAS die Standards für elektronische Signaturen.

eIDAS und ZertES – zwei Regulierungen im Vergleich

eIDAS inzwischen bereits in der Version 2.0 – ist die EU-Verordnung, die einheitliche Regeln für elektronische Signaturen, Siegel und Identitätsdienste innerhalb der Mitgliedsstaaten schafft. Sie unterscheidet zwischen einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen. Letztere haben die höchste Beweiskraft und sind einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Zusätzlich definiert eIDAS elektronische Siegel, die speziell für juristische Personen (z.B. Unternehmen, Behörden) vorgesehen sind, um die Integrität und Herkunft elektronischer Dokumente zu bestätigen.

Das Schweizer ZertES (Bundesgesetz über die elektronischeSignatur) ist ein nationales Gesetz, das die Standards für elektronische Signaturen und Siegel festlegt. Während sich die Systematik an eIDAS orientiert, gibt es Unterschiede in der Regulierung und Zertifizierung von Vertrauensdienstanbietern. Auch nach Schweizer Recht besitzt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Signatur, sie wird jedoch nicht automatisch in der EU anerkannt.

Sowohl in der EU als auch in der Schweiz spricht das Gesetz ausschliesslich von elektronischen Signaturen. Der Begriff «digitale Signatur» wird umgangssprachlich oft als synonym verwendet.

Internationale Anerkennung und Unterschiede

Während eIDAS in der gesamten EU gilt, gibt es auch europäische Länder ausserhalb der EU, die eIDAS-konforme elektronische Signaturen anerkennen. Dazu gehören unter anderem Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Norwegen, Island und Liechtenstein, die eIDAS-Regelungen übernommen haben.

Zwischen der Schweiz und der EU besteht derzeit keine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Signaturen. Das bedeutet, dass eine nach ZertES erstellte QES nicht automatisch in einem EU-Staat anerkannt wird und umgekehrt.

Ausblick: Verhandlungen zurgegenseitigen Anerkennung

Am 29. Januar 2025 hat der Schweizer Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, ein Verhandlungsmandat mit der EU zur gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen auszuarbeiten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, dass von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte elektronische Zertifikate auch in der Schweiz gültig sind und umgekehrt.

Bis zum Abschluss eines solchen Abkommens bleibt die gegenseitige Anerkennung aus. Unternehmen, die in beiden Rechtsräumen tätig sind, sollten daher darauf achten, dass ihre Signaturlösung sowohl eIDAS- als auch ZertES-konforme Unterschriften unterstützt, um digitale Geschäftsabschlüsse in beiden Märkten zu ermöglichen.

Warten ist dabei keine Option – wer frühzeitig auf konforme Lösungen setzt, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil,da rechtssichere digitale Prozesse Effizienz, Flexibilität und Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kunden stärken.

Worauf Unternehmen achten sollten:

  • Rechtskonformität: Unternehmen, die international tätig sind, sollten sicherstellen, dass ihre digitale Signaturlösung den Rechtsraum abdeckt, dem ihre Verträge unterliegen (Rechtsstand), unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
  • Sicherheitsniveau: Je nach Anwendungsfall kann eine einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich sein.
  • Benutzerfreundlichkeit: Eine gute digitale Signaturlösung sollte einfach zu bedienen und nahtlos in bestehende Geschäftsprozesse integriert werden können.

Fazit: Die Zukunft ist digital

Unternehmen sollten auf elektronische Signaturen setzen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und Prozesse zuoptimieren. Elektronische Signaturen sind ein wichtiger Schritt in Richtungpapierlose Prozesse. ZertES und eIDAS bieten den Rahmen für eine digitale, sichere und effiziente Zukunft. Wichtig ist dabei, die jeweilige Rechtslage und grenzüberschreitende Anerkennungen zu berücksichtigen.

mesoneer bietet mit signeer eine Signaturlösung, die sowohl ZertES- als auch eIDAS -konforme Signaturen ermöglicht. Damit können Unternehmen in beiden Rechtsräumen und mit allen Sicherheitsniveaus – einfach, fortgeschritten und qualifiziert – sicher und rechtsgültig signieren, unabhängig davon, ob Verträge dem Schweizer oder dem EU-Recht unterliegen. Kontaktieren Sie uns!

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mesoneer bietet mit signeer eine Signaturlösung, die sowohl ZertES- als auch eIDAS -konforme Signaturen ermöglicht. Damit können Unternehmen in beiden Rechtsräumen und mit allen Sicherheitsniveaus – einfach, fortgeschritten und qualifiziert – sicher und rechtsgültig signieren, unabhängig davon, ob Verträge dem Schweizer oder dem EU-Recht unterliegen. Kontaktieren Sie uns!

FAQ’s

Frequently asked questions

Ist eine QES nach ZertES in der EU gültig?

Nein, ZertES gilt nur in der Schweiz. Für die EU ist eine eIDAS-qualifizierte Signatur erforderlich. Manche Anbieter sind jedoch in beiden Systemen anerkannt.

Wie kann ich eine QES nach ZertES erhalten?

Eine Identitätsprüfung per Video-Ident, eID oder vor Ort ist erforderlich. Mit signeer von mesoneer ist dieser Prozess ohne Medienbruch möglich – von der Identifikation bis zur digitalen Signatur in einer durchgängigen Lösung.

Sind eIDAS Signaturen in der Schweiz gültig?

Nicht automatisch. In der Praxis werden sie oft akzeptiert, aber nur ZertES-konforme Signaturen bieten volle Rechtssicherheit.

Was ist der Unterschied zwischen ZertES und eIDAS?

ZertES gilt in der Schweiz, eIDAS in der EU. Beide regeln elektronische Signaturen, unterscheiden sich aber in technischen und rechtlichen Details.

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Fabian Vollmayer

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Verfasst von
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2.4.2025
Franziska Klein
&
April 2, 2025

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